Orlof für 2019 (50.000) und eine einmalige Zahlung zu Beginn des neuen Vertrages (26.000) sollten spätestens am 2. Mai bezahlt werden. In den Tarifverhandlungen 2010 wurde die Pauschale für Kleidung für Auszubildende in der Branche auf 34,50 Euro erhöht. McDonald`s, das seinen eigenen Ein-Arbeitgeber-Tarifvertrag anwendet, zahlt seinen Auszubildenden eine höhere Vergütung als im Branchentarifvertrag vorgesehen; Darüber hinaus deckt sie die Kosten für die Unterbringung von Auszubildenden in Internatsunterkünften. Dies ist eine seit langem bestehende Forderung der Gewerkschaften, die von den Unternehmen der Branche nur sehr selten erfüllt wird. Mit der Umsetzung neuer Rechtsvorschriften über Tabak im Hotel- und Gaststättengewerbe im Jahr 2009 wurde ein Tarifvertrag zum Schutz der Arbeitnehmer vor Passivrauch geschlossen (siehe unten). Eine spezielle Analyse des repräsentativen Österreichischen Arbeitsklimaindex, der die subjektive Zufriedenheit mit dem Arbeitsleben (kontinuierlich seit 1997 in vierteljährlichen Abständen) für die Tourismusbranche misst, zeigt, dass nur 31% aller Beschäftigten in der Branche mit ihrer Arbeitszeit zufrieden sind (gegenüber 39% in den anderen Branchen, vgl. Biehl et al. 2011: 103). Darüber hinaus klagen die Beschäftigten der Branche über hohen Stress, begrenzte Aufstiegschancen und vergleichsweise niedrige Löhne (vgl. ebd.). Mit dem 1.

Januar 2008 wurde von der österreichischen Regierung ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit umgesetzt. Dieses Gesetz folgte im April 2007 einer Vereinbarung über die Sozialpartner und gilt für die gesamte Wirtschaft. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung bei den Trägern der sozialen Sicherheit anzumelden; zuvor wurde eine siebentägige Übergangszeit gewährt. Auch Fragen der Arbeitszeit waren Teil der jüngsten Tarifrunde. Die Arbeitgeberseite forderte, die vorgeschriebenen Ruhezeiten von elf auf acht Stunden zu senken; dies wurde jedoch von den Gewerkschaften verhindert. Für Saisonarbeiter gelten neue Regelungen mit der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer ab acht NMS am 1. Mai 2011. Um Arbeitnehmer aus diesen Ländern vor Unterzahlungen zu schützen, wurde im Anschluss an eine Vereinbarung der Sozialpartner ein Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping umgesetzt (siehe AT1006011I und AT1105011I).